Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und GeltungsbereichFür alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der IWB Industrietechnik GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen, insbesondere solche in den Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden, gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht besonders widersprechen. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Als Auftragsbestätigung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt im Falle umgehender Auftragserteilung der Lieferschein bzw. die fakturierte Rechnung. Schweigen des Bestellers bzw. Kunden auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Abnahme unserer Lieferung und Leistung gilt als Genehmigung unserer AGB. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Vertragsschluss
Alle von uns abgegebenen Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten stets freibleibend. Preise verstehen sich ab Werk als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht. Erfolgt die Kundenbestellung auf elektronischem Wege, so bestätigt die IWB Industrietechnik GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich, sofern der Kunde seine E-Mail-Adresse hinterlassen hat per E-Mail. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Technische Änderungen bleiben auch während der Auftragsbearbeitung im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Konstruktionsunterlagen einschließlich Zeichnungen, Kalkulationen und elektronischen Daten sowie Ausdrucken von Daten vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der IWB Industrietechnik GmbH. Vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseres schriftlich erklärten Einverständnisses. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
3. Widerruf, Stornierung
Der Kunde kann seinen Auftrag bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung der IWB Industrietechnik GmbH kostenfrei widerrufen. Dazu ist es ausreichend, wenn diese per Fax versendet wurde. Erfolgt eine Stornierung oder Änderung durch den Kunden nach diesem Zeitpunkt, hat dieser die eventuell angefallenen Planungs-, Material- und Anarbeitungskosten zu tragen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
4. Lieferung, Transport und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Werk zuzüglich Verpackung, Versicherung und Fracht. Bei einem Netto-Warenwert unter 50,00€ wird ein Kleinmengenzuschlag in Höhe von 10,00€ berechnet. Die Verpackung der Lieferung wird berechnet. Die Wahl der Versandart und des Versandweges obliegt der IWB Industrietechnik GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es wird das Transportunternehmen von der IWB Industrietechnik GmbH unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten oder schnellsten Versandart ausgewählt. Die Transportkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die IWB Industrietechnik GmbH wird auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten und zu dessen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Transportschäden und Beschädigungen der Verpackung sind uns und dem anliefernden Spediteur unverzüglich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die IWB Industrietechnik GmbH berechtigt Teillieferungen zu erbringen, im übrigen nur dann, wenn es dem Kunden zumutbar ist. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk verlässt, und zwar auch dann wenn, Teillieferungen erfolgen. Im Falle der Abholung durch den Kunden geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft über. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf diesen über. Bei der Erbringung von Werkleistungen, auch teilbaren Werkleistungen gelten diese, soweit keine förmliche Abnahme vereinbart ist oder eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, 10 Tage nach Lieferung als abgenommen. Lieferfristen sind unverbindlich. Bei vom Kunden durchzuführender Montage von Geräten und Zubehörteilen sind unsere Einbauvorschriften zu beachten. Anderenfalls haften wir nicht für daraus sich ergebende Mängel und Schäden.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der IWB Industrietechnik GmbH innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Reparaturen und Lohnarbeiten sind in allen Fällen sofort mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Teillieferungen ist die IWB Industrietechnik GmbH berechtigt, Abschlagsrechnungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen zu erheben. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die ihm zustehende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Werden uns nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen oder gerät der Kunde mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieses und weiterer Aufträge nur gegen Vorkasse oder andere Sicherheitsleistungen vorzunehmen oder bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen können gestoppt und unterwegs befindliche Ware zurückgerufen werden.
IWB Industrietechnik GmbH
Fassung vom 01.01.2008
AGB als PDF
VDMA Lieferbedingungen als PDF
Einkaufsbedingungen als PDF
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen der IWB Industrietechnik GmbH erfolgen unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Besteller bzw. Kunden über, wenn sämtliche Verbindlichkeiten inkl. aller Nebenforderungen erfüllt sind, die die IWB Industrietechnik GmbH in jedweder Form gegenüber dem Kunden bzw. Besteller hat. Vom Gefahren- bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde den Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Rechte aus den Versicherungsverträgen und seine Ansprüche gegen deren Versicherer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderung. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle von Vertragsverletzungen jedweder Art auf Verlangen der IWB Industrietechnik GmbH sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware auf seine Kosten, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung bedarf, zurückzuliefern. In der Rücknahme der Ware oder in der Pfändung durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung oder Neulieferung. Ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden erst zu, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist. Keine Gewähr übernimmt die IWB Industrietechnik GmbH für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung oder durch Überbeanspruchung entstehen. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst Reparaturen und Eingriffe vornimmt oder durch nicht von uns autorisierte Personen vornehmen lässt, sofern die Störung damit in Zusammenhang steht. Die Gewährleistung umfasst auch nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch Verschleiß oder äußere Einflüsse entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne schriftliche Zustimmung der IWB Industrietechnik GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Besteller den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht erschwert wird. Gewährleistungsreparaturen sind kostenlos, bei freier Anlieferung des Gerätes an unser Werk. Bei Arbeiten in Ihrem Haus berechnen wir die Fahrtkosten für An- und Abreise ab 99867 Gotha.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche wegen allen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind - insbesondere hinsichtlich Folgeschäden - ausgeschlossen. Unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für ausdrückliche schriftliche Garantien sowie in allen Fällen, in denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für nicht erzielte Einsparungen oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden durch uns oder unsere Erfül-lungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.
9. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung der IWB Industrietechnik GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für den einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf 1,0 Mio. EUR begrenzt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz in 99867 Gotha. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehende Rechtsstreitigkeiten ist Erfurt. Wir sind jedoch auch berechtigt, Ansprüche an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.
11. Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Abreden sind schriftlich niederzulegen.
12. Teilwirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetz oder Einzelvertrag entfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
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